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Erbschaftssteuer - Immobilie

Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten, damit Ihnen durch die vereinfachte Grundbesitzbewertung des Finanzamts keine Nachteile entstehen.  Link

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Immobilienbewertung

Das Erbschaftssteuerreformgesetz und dessen Bedeutung für die Immobilienbewertung.

 

Zum 01.01.2009 trat die neueste Reform zum Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft. Als Folge werden Grundstücke und Immobilien nach neuen Vorgaben seitens der Finanzbehörde bewertet. Zertifizierte Immobiliensachverständige können bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer helfen, wenn es den Anschein hat, dass sich die vereinfachte Grundbesitzbewertung nachteilig für den Eigentümer auswirkt.

 

Der Grundstückseigentümer muss sich mit der Bewertung des Finanzamts nicht abfinden. Gemäß § 198 des Bewertungsgesetzes besteht für den Grundstückseigentümer die Möglichkeit zum "Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts". In der Regel ist dieser Nachweis durch ein Sachverständigengutachten (Marktwertgutachten) zum Immobilienwert zu erbringen.

Immobilienbewertung Drews bietet Ihnen für diesen Anwendungsfall ein Marktwertgutachten mit zwei Verfahrensberechnungen (Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren) an, das zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden kann.

 

Dipl.Ing. Frank Drews

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

 

 

Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Haltern, Datteln, Dorsten, Münster, Wuppertal, Plön, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein
 

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