| Neue Förderkonditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien |
| Donnerstag, 12. Mai 2011 um 00:00 Uhr |
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Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Damit verbessert das Bundesumweltministerium die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Die Konditionen sind auf 2011 beschränkt. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser zur Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011: "Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhängen. Insbesondere in der Effizienz müssen wir unser Tempo stark anziehen." Noch in diesem jahr seien wichtige Impulse für energieeffiziente Produkte der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik von der EU-Ökodesign-Richtlinie für Heizkessel und Kombiboiler, für Warmwasserbereiter und für Klimageräte im Wohnbereich zu erwarten.Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:
I. Solarkollektoren:
II. Biomassekessel:
III. Wärmepumpen:
IV. KfW-Förderung:
Quelle: Pressemitteilung des BMU Nr. 039/11vom 15.03.2011
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