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Neue Förderkonditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien
Donnerstag, 12. Mai 2011 um 00:00 Uhr

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Damit verbessert das Bundesumweltministerium die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Die Konditionen sind auf 2011 beschränkt. 

Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser zur Eröffnung der Internationalen Messe ISH 2011: "Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs eine gewichtige Größe. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens. Dieser Bereich steht viel zu selten im Fokus, obwohl die Ziele des Energiekonzeptes in starkem Maße von Fortschritten in diesem Bereich abhängen. Insbesondere in der Effizienz müssen wir unser Tempo stark anziehen." Noch in diesem jahr seien wichtige Impulse für energieeffiziente Produkte der Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik von der EU-Ökodesign-Richtlinie für Heizkessel und Kombiboiler, für Warmwasserbereiter und für Klimageräte im Wohnbereich zu erwarten.

Um eine verstärkte Dynamik in den Wärmemarkt der erneuerbaren Energien zu bringen, verstärkt das Bundesumweltministerium ab sofort seine Aktivitäten bei der Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

I. Solarkollektoren:

  1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .
  2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
  3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

II. Biomassekessel:

  1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
  2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

III. Wärmepumpen:

  1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
  2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

IV. KfW-Förderung:

  1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
  2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
  3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMU Nr. 039/11vom 15.03.2011

 

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