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Nachrüstung für Eigentümer gemäß EnEV
Montag, 23. Mai 2011 um 00:00 Uhr

BERLIN. Wer neu baut, der muss hohe Energiestandards einhalten. Das verlangt die Energieeinsparverordnung EnEV. Auch wer ein altes Haus besitzt oder kauft, muss seine Immobilie unter Umständen nachrüsten. Nachrüsten sollen vor allem Hauseigentümer, die ihr Haus erst nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. Hauseigentümer, die schon vor diesem Datum Eigentümer ihrer Immobilie waren, brauchen nicht unbedingt nachrüsten.

Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben“ und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazu gehörigen Armaturen dämmen. Der Aufwand hierfür hält sich in Grenzen und kann u. U. vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.


Etwas komplexer ist die zweite Nachrüstpflicht. Sie betrifft auch die Althauskäufer, die ihre Immobilie erst kürzlich übernommen haben. In jedem Fall müssen sie bis Ende 2011 die jeweils obersten Geschossdecken oder auch Dachflächen dämmen.


Erneuert werden müssen in diesem Jahr auch alle alten Heizungen, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.


Die Vorgaben der Energieeinsparung beachten müssen auch alle Altbaubesitzer, die ihre Immobilie umfassend sanieren oder umbauen möchten.

 

Pressemitteilung des Verbandes privater Bauherren vom 18. Mai 2011

 

Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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