| Nachrüstung für Eigentümer gemäß EnEV |
| Montag, 23. Mai 2011 um 00:00 Uhr |
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BERLIN. Wer neu baut, der muss hohe Energiestandards einhalten. Das verlangt die Energieeinsparverordnung EnEV. Auch wer ein altes Haus besitzt oder kauft, muss seine Immobilie unter Umständen nachrüsten. Nachrüsten sollen vor allem Hauseigentümer, die ihr Haus erst nach dem 1. Februar 2002 erworben haben. Hauseigentümer, die schon vor diesem Datum Eigentümer ihrer Immobilie waren, brauchen nicht unbedingt nachrüsten. Die in der Energieeinsparverordnung geregelten Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben“ und ihn auch selbst bewohnen. Sie müssen spätestens zwei Jahre nach dem Einzug alle zugänglichen Warmwasserleitungen und die dazu gehörigen Armaturen dämmen. Der Aufwand hierfür hält sich in Grenzen und kann u. U. vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.
Pressemitteilung des Verbandes privater Bauherren vom 18. Mai 2011
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Wuppertal, Plön, Fehmarn, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein, Oldenburg, Ahrensböck |

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