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Startseite Aktuelles Weiterentwicklung des Mietrechts mit mehr sozialer Gerechtigkeit
Weiterentwicklung des Mietrechts mit mehr sozialer Gerechtigkeit | Drucken |  E-Mail
News
Dienstag, 01. März 2011 um 00:00 Uhr

Berlin: (hib/MIK/AHE) Das Mietrecht soll sozial gerecht weiterentwickelt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag. Deshalb soll die Bundesregierung Änderungen der mietrechtlich relevanten Gesetze vorlegen, die ein sozial ausgewogenes Rechtsverhältnis zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermietern herstellen und dauerhaft sichern.

Nachfolgende Regelungen sollen Anwendung finden:

  • Laut Antrag sollen im gesamten Bundesgebiet qualifizierte Mietspiegel sowie Betriebs- und Heizkostenspiegel flächendeckend eingeführt werden.
  • Die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung soll an die Verbesserung des bisherigen Wohnstandards gekoppelt werden und die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum darf höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieterhaushaltes betragen, fordert die Linksfraktion.
  • Weiter soll die höchstmöglichste Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete auf fünf Prozent begrenzt werden.
  • Zudem soll die Regierung dafür sorgen, dass energetische Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung barrierefreien Wohnraums durch einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung für den Vermieter erleichtert werden.
  • Zur Vermeidung der Obdachlosigkeit soll eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung nicht zulässig sein.

Die Fraktion schreibt zur Begründung, dass die ursprünglichen Regelungen des Mietrechts zur Dämpfung der Miethöhe ihre Wirkung verloren hätten. In jüngster Zeit seien die Mieten vor allem in den Ballungsräumen stark angestiegen.

Quelle: Hib Nr. 079/2011 – Heute im Bundestag 24.02.2011

 

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