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Bauerwartungsland: Gutachten für Flächen im Erbbaurecht in Herne

Immobilienbewertung für unbebaute Grundstücke in Herne

Wertgutachten für unbebaute Grundstücke in Herne

14.1.2022 in Herne. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat einen Auftrag vom Amtsgericht in Herne. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung soll er ein Verkehrswertgutachten für zwei unbebaute Grundstücke erstellen. Dass der Eigentümer und andere beteiligte Parteien bei der Ortsbegehung nicht anwesend sind, ist für den Sachverständigen kein Problem, denn die Grundstücke sind frei zugänglich, so dass er sie sich gut ansehen kann. Sie sind 1500 beziehungsweise 1800 Quadratmeter groß und liegen am Rande einer Wohnsiedlung in Herne. In der Siedlung herrscht aufgelockerte Bebauung mit ein- bis dreigeschossigen Häusern. Alle Gebäude sind auf Erbbaurecht erstellt worden, welches sich auch auf die beiden unbebauten Grundstücke erstreckt.

 

Sachverständiger bewertet Bauerwartungsland in Herne

Warum die beiden Areale, die jetzt zwangsversteigert werden, bisher nicht bebaut worden sind, hat einen besonderen Grund: Eine Anfrage des Sachverständigen beim Altlastenkataster ergibt, dass sich auf dem einen Grundstück ein verfüllter Bombentrichter befindet und auf dem anderen ein Hohlweg ausgefüllt wurde. Art und Herkunft des Füllmaterials sind in beiden Fällen unbekannt. Insofern kann ein Verunreinigung des Bodens grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, weswegen die zwei Areale als Altlastenverdachtsflächen gelistet sind. Im Laufe der Jahrzehnte wuchsen Büsche und Bäume auf den beiden Grundstücken. Allein 40 Eichen und Ahornbäume mit einem Stammdurchmesser über 80 cm sind dort zu finden.

 

Sachverständiger ermittelt den Wert zweier Baugrundstücke in Herne

Ein Blick in den Bebauungsplan des Gebietes ergibt, dass es sich bei beiden Flächen um Bauerwartungsland handelt. Eine Bebauung mit Doppelhaushälften, ähnlich wie die bestehende Häuser in der Wohnsiedlung, wäre grundsätzlich möglich. Eine Bauvoranfrage steht bereits. Für die Umsetzung wären jedoch entsprechende Rodungsarbeiten erforderlich; eventuell auch die Entsorgung von Altlasten. Am Rand des einen Grundstücks befindet sich außerdem eine Fernwärmeleitung, die natürlich bei den Bauarbeiten nicht beschädigt werden darf. All diese Umstände muss der Sachverständige Frank Drews in seinem Wertgutachten berücksichtigen. Auch die Bedingungen des Erbbaurechts sind gesondert zu betrachten.

 

 

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