Dreifamilienhaus im Erbbaurecht: Verkehrswertgutachten in Gelsenkirchen
Immobiliengutachter bewertet Dreifamilienhaus in Gelsenkirchen
21.1.2022 in Gelsenkirchen: Wegen einer Nachlasssache hat Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung heute einen Besichtigungstermin in Gelsenkirchen. Er soll den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen. Diese wurde 1974 im Erbbaurecht erstellt. Es handelt sich um ein unterkellertes Dreifamilienhaus mit zwei Stockwerken Die Erdgeschosswohnung ist mit 129 Quadratmetern die größte Wohnung und wurde bisher vom Eigentümer bewohnt. Mit dazu gehören ein zu Wohnzwecken ausgebauter Raum im Kellergeschoss sowie ein zusätzliches Duschbad. Die beiden anderen, kleineren Zwei-Zimmer-Wohnungen befinden sich im ersten Stock und werden von langjährigen Mietern bewohnt.
Verkehrswertgutachten für Dreifamilienhaus im Erbbaurecht in Gelsenkirchen
Als der Sachverständige vor Ort eintrifft, sieht er sofort, dass es sich um eine typische Siedlung aus den 70er Jahren handelt. Das Haus hat ein Flachdach und in die Außenwand des Treppenhauses wurden Glasbausteine eingelassen, die für die nötige Belichtung sorgen. Auch Format und Farbe der Badezimmerfliesen, welche noch aus dem Baujahr stammen, spiegeln die 70er Jahre wieder. Eines der Mieterbäder im ersten Stock hingegen ist bereits in den 90er Jahren erneuert worden. Warmwasseraufbereitung und Heizung erfolgen in der gesamten Siedlung per Fernwärme. Die Elektroverteilung ist bisher noch ohne FI-Schalter und müsste bei einer Renovierung nachgerüstet werden.
Sachverständiger erstellt Wertgutachten für Dreifamilienhaus in Gelsenkirchen
Im Anschluss an den Besichtigungstermin studiert der Sachverständige Frank Drews noch den Vertrag über das Erbbaurecht, denn dieser enthält wichtige Eckdaten und Zahlen für das Verkehrswertgutachten. So ist dort zum Beispiel festgehalten, wie lange der Vertrag läuft und wie hoch die Gebäudeentschädigung bei Ablauf des Erbbaurechts ausfällt. Die Höhe des Erbbauzinses und unter welchen Bedingungen er angepasst wird, ist ebenfalls dort geregelt. So stieg der jährliche Erbbauzins, der bei Vertragsbeginn bei 544 Euro lag, mittlerweile rund auf den dreifachen Wert.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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