Immobilienbewertung: Der Entwurf für die neue Vergleichswertrichtlinie liegt vor
Aktuelles zur Immobilienbewertung: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) legt nun den ersten Entwurf für die Vergleichswertrichtlinie vor. Damit ist die Fachöffentlichkeit aufgefordert Stellung zu der neuen Vergleichswertrichtlinie zu beziehen.
Mit dem Inkrafttreten der Immobilienertermittlungsverordnung (ImmowertV) Mitte des Jahres 2010 wurde die Aufstellung neuer Richtlinien zur Überarbeitung der bestehenden Wertermittlungsrichtlinien (WertR) 2006 erforderlich.
Da nun die Sachwertrichtlinie demnächst verabschiedet werden wird, liegt nunmehr der Entwurf zur Vergleichswertrichtlinie vor.
Die Richtlinie behandelt nachfolgende Kapitel:
- Herkunft der Vergleichspreise
- Anpassung von Vergleichspreisen und Vergleichsfaktoren
- Ermittlung des Vergleichswerts
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- Bodenwertermittlung
- Verkehrswert Marktwert.
Als Anlage sind GFZ-und Flächen-Umrechnungskoeffizienten geplant.
Als Besonderheit wäre das Ablaufschema für die Vergleichswertberechnung zu erwähnen. In Anlehnung an die ImmowertV ist eine Marktanpassung des vorläufigen Vergleichswerts vorgesehen sowie die Berücksichtigung besonderer objektsspezifischer Grundstücksmerkmale. Wie die ImmowertV vorsieht, erfolgt zunächst die Marktanpassung und danach die Berücksichtigung der Grundstücksmerkmale.
Stellungnahmen zur Vergleichswertrichtlinie sind an das BMVBS bis zum 5.10.2012 möglich.
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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