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Erbbaurecht: Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Bochum

Immobilienbewertung für Zweifamilienhaus in Bochum

Erbbaurecht bei Einfamilienhaus in Bochum

02.11.2020: Heute soll Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung, in seinem Wohnort Bochum ein Einfamilienhaus bewerten. Das Haus wurde 1963 als zweigeschossiges Einfamilienhaus errichtet. Das Dachgeschoss ist ausgebaut; Die Wohnfläche beträgt insgesamt 125 Quadratmeter. Die Besonderheit dieser Immobilie: Bei dem Einfamilienhaus handelt es sich um ein Haus im Erbbaurecht, das heißt dass der Bauherr das Grundstück nicht erworben hat, sondern lediglich das Recht, darauf zu bauen. Gleichzeitig hat er auch die Verpflichtung, das Bauwerk instand zu halten. Auf diese Weise kann er relativ kostengünstig ein Eigenheim erstellen, da er nicht den Grundstückspreis zahlen muss. Jedoch sind alljährlich Erbbauzinsen an den Rechtsgeber zu zahlen. Der Rechtsgeber - häufig der Landkreis oder die Kirche - ist in diesem Fall eine Familie.

 

Sachverständiger erstellt Wertgutachten für Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Bochum

Der Immobiliengutachter Frank Drews muss bei einem Haus im Erbbaurecht ganz genau die Verträge studieren, die zwar oft ähnlich sind, aber auch besondere Vereinbarungen enthalten können. So gibt es oft besondere Regelungen, für den Fall dass der Erbbauberechtigte das von ihm errichtete Einfamilienhaus nach einiger Zeit verkaufen will. Dann geht es oft um die nötige Zustimmung der Rechtsgeber oder um ein Vorkaufsrecht.
Der vorliegende Erbbauvertrag, den der Immobiliengutachter Frank Drews zu prüfen hat, läuft - wie meistens üblich - über 99 Jahre, das heißt, er würde im Jahr 2062 auslaufen. Wird er nicht verlängert, so fällt das Einfamilienhaus an die Rechtsgeber zurück, die dann aber - laut vorliegendem Vertrag - den Wert des Hauses als Entschädigung zahlen. 

 

Immobilienbewertung eines Einfamilienhauses im Erbbaurecht in Bochum

Im Verkehrswertgutachten, dass der Sachverständige Frank Drews erstellen soll, spielt natürlich auch die Höhe des Erbbauzinses eine entscheidende Rolle bei den Berechnungen: Bei Vertragsbeginn waren jährlich rund 90 Euro vereinbart. Mittlerweile ist die Summe auf rund 500 Euro pro Jahr  angestiegen. Nachdem der Sachverständige noch den Zustand des Hauses und die Lage dokumentiert hat, kann er mit den Berechnungen zum Verkehrswert des Hauses beginnen.

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

  • Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
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Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,

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