Erbbaurecht: Wertgutachten für Einfamilienhaus in Waltrop
Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Waltrop
14.4.2022 in Waltrop. Ein Ehepaar möchte sein Einfamilienhaus verkaufen, das 1970 errichtet wurde. Da es im Erbbaurecht gebaut wurde, ist es für Laien schwierig, nach einer Zeit von mehr als 50 Jahren den Wert des Hauses einzuschätzen. Deswegen haben die Eigentümer Frank Drews, den Sachverständigen für Immobilienbewertung, hinzugezogen, damit er ein Verkehrswertgutachten erstellt. Beim Erbbaurecht hat der Erbauer des Hauses nicht das Grundstück erworben, sondern lediglich das Recht, darauf zu bauen. Dies ist zunächst kostengünstiger. Dafür ist an den Rechtsgeber jährlich ein Erbbauzins zu zahlen. In diesem Falle waren das 2,5 Prozent des Bodenwerts. Im Laufe der Jahre stieg der Bodenwert, und damit erhöhte sich auch der Zins von anfangs 142 Euro auf 730 Euro im Jahr.
Sachverständiger ermittelt Wert eines Einfamilienhaus in Waltrop
Genau genommen verkaufen die Eigentümer des Einfamilienhauses also nicht ein Grundstück mit Haus, sondern nur das Erbbaurecht mitsamt Haus. Der Sachverständige Frank Drews muss nun für das Verkehrsgutachten den Erbbaurechtsvertrag genau durchlesen und auswerten, da die verschiedenen Bedingungen natürlich für den Verkehrswert des Einfamilienhauses entscheidend sind. Wie es meistens der Fall ist, läuft auch dieser Vertrag über 99 Jahre, also bis Ende des Jahres 2068. Nach Ablauf fällt das Grundstück samt Einfamilienhaus wieder an den Rechtsgeber – hier ist es die Stadt Waltrop – zurück. Der Eigentümer erhält aber eine Entschädigung von 80% des Bauwerks.
Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Waltrop
Nachdem der Immobiliengutachter Frank Drews alle wichtigen Eckdaten des Erbbaurechtsvertrages notiert hat, schaut er sich das Haus auch vor Ort an. Es steht frei auf einem 700 Quadratmeter großen Grundstück und hat einen Garten, der nach Süden ausgerichtet ist. Der Sachverständige Frank Drews dokumentiert den Zustand des Einfamilienhauses und macht sich später an die Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens. Die Eigentümer müssen somit nicht selber komplizierte Berechnungen wegen des Erbbaurechts anstellen, sondern erhalten durch das Gutachten des Sachverständigen den korrekten, aktuellen Wert des Hauses.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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