Im Kaufpreis enthaltene Erschließungskosten sind grunderwerbsteuerpflichtig
Grunderwerbsteuerpflicht besteht auch für die im Kaufpreis eines Grundstücks enthaltenen Kosten für Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen. So entschied der Bundesfinanzhof am 23.9.2009 in seinem Urteil zum Verfahren II R 20/09.
In diesem Verfahren erhob der Kläger Einspruch gegen die Festsetzung der Grunderwerbssteuer, die unter Berücksichtigung der im Kaufpreis enthaltenen Erschließungskosten bemessen wurde. Das Finanzgericht gab dem Kläger zunächst Recht.
In dem Revisionsverfahren entschied der BFH, dass auch der Teil des Kaufpreises, der auf die Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 BauGB entfällt, zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer gehört.
Quelle BFH: Urteil II R 20/09
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
Aachen, Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Oberhausen, Mülheim, Gladbeck, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Herne, Witten, Herdecke, Wetter, Schwerte, Gelsenkirchen, Wuppertal, Plön, Fehmarn, Eutin, Malente, Lübeck, Neustadt in Holstein