Grundsteuererlass für 2009 bis zum 31. März einreichen
Bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen besteht für Wohnungs- und Hauseigentümer die Möglichkeit sich einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder von Finanzamt zurückzuholen. So lautet die Information vom Bund der Steuerzahler (BdSt).
Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall wie beispielsweise Brand, höhere Gewallt oder Zahlungsausfälle der Mieter handelt. Ernste und nachhaltige Vermietungsbemühungen müssen jedoch nachgewiesen werden, wenn für Leerstand Mietausfälle geltend gemacht werden sollen.
Die Antragstellung auf Grundsteuererlass für das Jahr 2009 muss fristgerecht bis zum 31. März 2010 bei den Gemeinden erfolgen.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Immobilienbewertung Dipl.Ing. Frank Drews
(Sprengnetter Zertifizierungsgesellschaft mbH)
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