Klärung für Gerichtsakte: Mietwertgutachten für zwei Wohnungen
11.7.2022 in Herne. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bekommt Dipl.-Ing. Frank Drews regelmäßig Aufträge von Gerichten. Für das Betreuungsgericht oder auch im Zuge von Zwangsversteigerungen oder Ehescheidungen soll er oftmals den Verkehrswert von Häusern und Wohnungen ermitteln. Manchmal gibt es auch für Gerichtsverfahren eine bestimmte Frage bezüglich einer Immobilie zu klären. So auch heute: In einem gerichtlichen Streitfall muss der Mietwert eines Zweifamilienhauses ermittelt werden. Frank Drews hat nun als unabhängiger Sachverständiger die Aufgabe, abzuklären, wieviel Miete man für die beiden Wohnungen des Hauses einnehmen könnte.
Bei einem Besichtigungstermin vor Ort schaut sich der Immobiliengutachter Frank Drews Lage, Ausstattung und Zustand des Hauses an. Das Zweifamilienhaus wurde in den 50er Jahren gebaut. Es ist unterkellert und hat zwei Garagen. Über dem Erdgeschoss erstreckt sich das ausgebaute Dachgeschoss. In jeder Etage gibt es eine Wohnung. Bereits vor seinem Besuch hat der Sachverständige die Akten und Grundrisse der Immobilie studiert. Die darin enthaltenen Wohnflächen von 88 Quadratmetern für die untere und 62 Quadratmetern für die obere Wohnung kann er bei seinem Besichtigungstermin bestätigen.
Beide Wohnungen sind in sich abgeschlossen und jeweils über das Treppenhaus erreichbar. Zurzeit ist die obere Wohnung allerdings nicht separat vermietet, sondern wird als Ergänzung der unteren Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt. Die Küche ist nicht als solche eingerichtet, sondern dient als Arbeitszimmer. Jedoch sind in dem Raum die notwendigen Starkstrom- und Wasseranschlüsse für eine Küche installiert. Da auch ein eigenes Badezimmer vorhanden ist, kann die Dachwohnung durchaus als separate vollwertige Wohneinheit bewertet werden. Der Sachverständige Frank Drews stützt sich für sein Mietwertgutachten auf die umfangreiche Datensammlung des Gutachterausschusses für vergleichbaren Wohnraum. Auf diese Weise kann er verlässlich einen durchschnittlichen Mietwert für beide Wohnungen ermitteln.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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