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Nachlassregelung: Wertgutachten für Einfamilienhaus mit Anbau

Immobilienbewertung für Einfamilienhaus in Herdecke

Immobiliengutachten für Einfamilienhaus in Herdecke

18.3.2020 in Herdecke: Zur Nachlassregelung soll der Wert eines Einfamilienhauses bestimmt werden. Der Sachverständige Dipl.-Ing. Frank Drews besichtigt vor Ort das Grundstück und dokumentiert alle Besonderheiten des Hauses. Erbaut wurde es bereits 1920 als eingeschossiges Haus mit Dachgeschoss. In den 70er Jahren wurde das Erdgeschoss erweitert und renoviert. Im Jahr 2001 wurde ein markanter Anbau auf Höhe des Dachgeschosses realisiert. Darunter entstand ein Carport. All dies dokumentiert der Sachverständige für Immobilienbewertung in Text und Bild.

Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertgutachten in Herdecke

Da für den Verkehrswert eines Hauses das Baujahr eine große Rolle spielt, muss Frank Drews bei einem Haus wie diesem, dessen einzelne Bauetappen in verschiedenen Jahren erfolgten, bereits erste Berechnungen vornehmen. Die einzelnen Baujahre werden gemittelt und nach Bauumfang gewichtet bewertet. Dadurch ergibt sich im vorliegenden Fall 1940 als fiktives Baujahr.

Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus aus Nachlass in Herdecke

Die Ausstattung der Räume im neuen Anbau unterscheidet sich erheblich von der im ursprünglichen Gebäude. So sind Bad und Elektroinstallationen des Altbaus nicht mehr zeitgemäß, im Neubau jedoch auf modernem Standard. Ebenso verhält es sich mit den Fenstern. Der Anbau ist mit einer Vorhangfassade verkleidet und auch das Dach ist besser gedämmt, als im Altbau. Der Immobiliengutachter mittelt und gewichtet all diese Einzelheiten im anschließenden Verkehrswertgutachten. Klar ist: Durch den Anbau hat die Immobilie an Wert gewonnen.

Verkehrswertgutachten für Immobilie in Herdecke

Das Grundstück, das hinter dem Haus leicht abfällt, könnte möglicherweise sogar nochmals in zweiter Reihe mit einem separaten Haus bebaut werden, so wie es bereits in der Nachbarschaft realisiert wurde. Doch müsste das erst im Rahmen einer Bauvoranfrage bei der Stadt geklärt werden. Deshalb fließt diese – durchaus wertsteigernde – Möglichkeit im ersten Gutachten noch nicht mit ein. Der Immobiliengutachter Frank Drews fasst zusammen: „Jedes Haus ist anders; deswegen muss auch jedes Immobiliengutachten immer individuell zugeschnitten und neu berechnet werden.“

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

  • Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
  • Versteigerung
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  • Gutachten für Betreuungsgericht

Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen, Tel. 0234 9731350

 

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Immobilienbewertung für den Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Grundstücks oder einer Immobilie. Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Haus oder Ihre Immobilie wert ist, dann rufen Sie uns an:

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Wir erstellen für Sie Wertgutachten für Grundstücke und Immobilien zu unterschiedlichen Anlässen, für unterschiedliche Bewertungsobjekte und verschiedene Belange:

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