Nachlassregelung: Zweifamilienhaus in Dortmund
Immobiliengutachter bewertet Zweifamilienhaus in Dortmund
2.6.2020 in Dortmund. Der Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews hat heute ein älteres Haus in Dortmund zu bewerten. Es handelt sich um ein Grundstück von 1300 Quadratmetern, auf dem 1880 ein Zweifamilienhaus errichtet wurde. In den 60er Jahren wurde rückwärtig angebaut. Der bauliche Zustand des Hauses ist schlecht; die Ausstattung sehr einfach. Die Böden sind teilweise sehr schief. Wertmindernd ist auch der Umstand, dass es im Haus sogenannte gefangene Räume gibt, also Räume, die nur durch ein anderes Zimmer zu erreichen sind. Die Zimmerdecken im Obergeschoss sind sehr niedrig. Insgesamt weist das Haus einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Dies betrifft nicht nur beide Wohneinheiten, sondern auch das Dach, dass gedämmt und neu eingedeckt werden müsste.
Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertgutachten in Dortmund
Auch der Balkon wurde provisorisch hergerichtet. Die Absturzsicherung ist unvollständig. Würde man das Haus sanieren, so müssten beide Wohneinheiten für diese Zeit geräumt werden. Als er diesen Punkt anspricht, erlebt der Sachverständige eine Überraschung: Das Erdgeschoss wird nämlich mehr oder weniger nur von den zwei Hunden der Verstorbenen bewohnt. Diese dürfen auch den etwas verwilderten Garten nutzen. Eine Vermietung ist zu Lebzeiten der Hunde, die zwar bereits 8 Jahre alt sind, aber sicher noch 5 weitere Jahre leben, nicht möglich. So stand es im Testament. Die Erbin bewohnt nun das Obergeschoss mit der Auflage, auch die Hunde zu versorgen.
Immobiliennachlass: Sachverständiger bewertet Zweifamilienhaus in Dortmund
Mieteinnahmen lassen sich also zu Lebzeiten der Hunde nicht für das Erdgeschoss erzielen. Im Laufe der Zeit wurde eine Teil der Wohnung mit Lagermaterialien vollgestellt. Für eine spätere Vermietung müsste die Wohnung also ohnehin geräumt und saniert werden. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und der geringen Restnutzungsdauer des über hundert Jahre alten Gebäudes geht der Immobilienexperte Frank Drews nicht mehr von einer wirtschaftlichen Nutzung des sanierten Gebäudes aus. Er unterstellt eine Renovierung mit möglichst geringem Aufwand und einen späteren Abriss des Gebäudes. Obwohl sich das Zweifamilienhaus in einer ruhigen Wohnlage befindet, ist sein Wert nun vergleichsweise niedrig.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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