Verkehrswertgutachten für ein Reihenhaus in Dortmund
Sachverständiger bewertet Reihenmittelhaus in Dortmund
Dortmund. Heute hat Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung, ein typisches Einfamilienhaus zu bewerten. Die Eigentümer sind verstorben und der Erbe möchte ein Gutachten des Hauses. Es handelt sich um ein mittig gelegenes Reihenhaus in einer Wohnsiedlung aus den späten 60er Jahren. Vom Wohnraum gelangt man über eine Terrassentür in den langgestreckten schmalen Garten. Das Erdgeschoss besteht aus Flur, Küche, Gäste-WC und Wohnzimmer. Im Obergeschoss befinden sich zwei mittlere und ein kleines Zimmer sowie das Badezimmer. Im Keller ist eine zusätzliche Dusche eingebaut. Das Haus verfügt über eine Wohnfläche von 115 Quadratmetern. Der Dachraum wurde bis zum Spitzboden ausgebaut; dort befindet sich ein zusätzliches Zimmer und eine Toilette.
Verkehrswertgutachten für Reihenhaus in Dortmund
Beim Ortstermin achtet der Sachverständige auch auf die Ausstattung der Böden, Wände und auf die Stromversorgung. "In vielen Häusern, in denen der ursprüngliche Besitzer bis zum Lebensende wohnte, herrscht Instandhaltungsstau", weiß der Immobiliengutachter Frank Drews, " Manchmal liegt noch der PVC-Belag aus dem Baujahr aus. Auch die Stromversorgung entspricht vielfach nicht den neuen Standards." Bei der Besichtigung wird schnell klar, dass ein Käufer des Hauses auch das Badezimmer sanieren würde. Dennoch sind die Reihenhäuser gerade bei jungen Familien heiß begehrt auf dem Wohnungsmarkt.
Wertgutachten für Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachboden in Dortmund
Was viele Käufer und Verkäufer nicht wissen: Der ausgebaute Dachboden zählt im Wertgutachten nicht als Wohnraum, da ein geeigneter Fluchtweg fehlt. Laut Brandschutzverordnung muss für Wohnräume im Dach, außer dem Weg über die Treppe, ein zweiter Fluchtweg zur Straße vorhanden sein. Möglich wäre dies durch ein Dachflächenfenster mit einer Mindestfläche von 90 x 120 cm und einer vorgelagerten Standfläche. Doch solch ein geeignetes Fenster fehlt hier, denn das vorhandene Fenster ist zu klein, hat keine Standfläche und ist zudem mittig aufgehängt, so dass man schwerlich hinaus gelangen könnte. Eine Ausführung als sogenanntes Klapp-Schwing-Fenster, dass auch von unten zu öffnen ist, wäre auf jeden Fall eine bessere Möglichkeit. Obwohl im Bodenzimmer eindeutig gewohnt wurde, kann das Dachgeschoss nicht als vermietbare Wohnfläche gewertet werden. Da jedoch zweifellos eine bessere Nutzbarkeit als bei einem nicht ausgebauten Dachboden besteht, ergibt sich im Gutachten des sachverständigen eine Wertsteigerung für das gesamte Haus.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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