Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus mit Schwimmbad in Hagen
Immobiliengutachten für Einfamilienhaus mit Schwimmbad in Hagen
11.11.2020 in Hagen: Der Immobiliengutachter Frank Drews besichtigt heute in Hagen ein Einfamilienhaus. Das Haus wurde 1976 als Bungalow gebaut und hat im Kellergeschoss ein Schwimmbad und einen separaten Whirlpool. Außerdem befinden sich im Keller ein Kühlraum, ein Gästezimmer, ein Büro und ein Aktenlagerraum. Frank Drews soll als Sachverständiger für Immobilienbewertung den Verkehrswert des Hauses bestimmen. Im Ortstermin stellt sich heraus, dass die Technik zum Betrieb des Schwimmbades kaputt ist, und das Schwimmbad dementsprechend lange schon nicht mehr genutzt wurde. Ein eigenes Schwimmbad im Haus war in den 70er Jahren eine Modeerscheinung und galt als erstrebenswertes Prestigeobjekt. Heute ist das anders.
Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Wertgutachten für Haus mit Schwimmbad in Hagen
Der Sachverständige Frank Drews stellt fest: "Wenn ich heute solche Häuser begutachte, sehe ich in den allermeisten Fällen, dass das Schwimmbad nicht mehr genutzt wird, größtenteils auch deshalb, weil allein das Beheizen monatlich mit rund 1300 Euro zu Buche schlägt. Ein Beitrag zum Schwimmverein und Besuche im Hallenbad sind dagegen wesentlich günstiger." Natürlich ist ein eigenes Schwimmbad immer noch eine Besonderheit. Im Verkehrswertgutachten stellt es jedoch nicht unbedingt eine Wertsteigerung dar, vor allem dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - erst 40.000 Euro für die Technik aufgewendet werden müssen. Wird die große Fläche des Schwimmbades nicht genutzt, so muss sie dennoch minimal unterhalten werden.
Immobiliengutachter bewertet Einfamilienhaus mit Schwimmbad in Hagen
Als nächstes tut sich im Ortstermin die Frage auf, wie groß die Wohnfläche des Hauses ist, da es hierzu von den Eigentümern widersprüchliche Angaben gibt. Deshalb ist es gut, dass der Sachverständige für Immobilienbewertung die Bauakte angefordert hat. Hieraus geht hervor, dass die drei Zimmer im Keller nicht offiziell als Aufenthaltsräume zugelassen sind, auch wenn sie viel besser ausgestattet sind als übliche Lagerkeller. Wie der Sachverständige für Immobilienbewertung bei der Besichtigung feststellt, gehen die Fenster dieser Räume nur zu einem Lichtschacht, so dass die Beleuchtungssituation mangelhaft ist. Auch ein Fluchtweg fehlt. Deswegen zählen diese Zimmer nicht zur Wohnfläche, werden aber im Wertgutachten als Sonderausstattung berücksichtigt.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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