Wohnungserbbaurecht: Wertgutachten in Castrop-Rauxel
Immobiliengutachter bewertet Eigentumswohnung in Castrop-Rauxel
11.6.2021 in Castrop-Rauxel: Der Immobiliengutachter Frank Drews fährt heute nach Castrop-Rauxel. Er soll eine Eigentumswohnung in einem Vierfamilienhaus bewerten. Das Haus wurde im Erbbaurecht gebaut. Das bedeutet, dass der Erbauer nicht das Grundstück erworben hat, sondern nur das Recht, darauf zu bauen. Dies ist zwar erst mal günstiger, als ein Baugrundstück zu kaufen, aber dafür zahlt der Bauherr 99 Jahre lang sogenannte Erbbauzinsen an den Rechtsgeber. In diesem Falle, da er die Wohnungen verkauft hat, sind die Erbbauzinsen anteilig von den Wohnungseigentümern zu entrichten. Die Eigentümer der Dachgeschosswohnung möchten nun ein gerichtsfestes Gutachten über den aktuellen Wert der Wohnung. Im Rahmen ihrer Ehescheidung soll der sogenannte Zugewinn ermittelt werden; zum anderen soll die Wohnung auch verkauft werden. Für beides ist es wichtig, den Verkehrswert der Wohnung von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung feststellen zu lassen.
Sachverständiger fertigt Verkehrswertgutachten für Wohnung im Erbbaurecht in Castrop-Rauxel
Die Wohnung hat insgesamt 86 Quadratmeter Wohnfläche und besteht aus Küche, Essbereich, Wohnraum, Schlafzimmer, Diele, Bad, WC und Abstellkammer. Eine Wendeltreppe führt zu zwei zusätzlichen Zimmern im Dach. Da ein Fluchtweg jedoch fehlt, zählen diese Räume nicht zur Wohnfläche, sondern gelten als Nutzfläche. Die Wohnung hat einen großen Balkon. Ein Kellerraum und eine Garage gehören auch dazu. Die Ausstattung der Wohnung ist gut. Teilweise sind die Decken holzvertäfelt. Im Wohnzimmer wurde zusätzlich ein offener Kaminofen eingebaut.
Sachverständiger bewertet Eigentumswohnung im Erbbaurecht in Castrop-Rauxel
Die Erbbauzinsen für diese Wohnung belaufen sich zurzeit auf monatlich 300 Euro. Der Gesamtzustand des Gebäudes ist gut, doch herrscht ein leichter Unterhaltungsstau. Der Sachverständige Frank Drews benutzt das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren, um den Verkehrswert der Dachgeschosswohnung zu ermitteln. Die Eigentümer erhalten ein detailliertes, im Zweifelsfall gerichtsfestes Gutachten, mit dessen Hilfe sie alle anstehenden Angelegenheiten rund um den Wohnungsbesitz abwickeln können.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen,
Tel. 0234 9731350
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