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Gerichtsverfahren: Wertgutachten für Teilgrundstück in Duisburg

Verkehrswertermittlung für Grundstück in Duisburg

Sachverständiger ermittelt für Gerichtsverfahren Wert eines Grundstücksteils

16.2.2022 in Duisburg. Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erhält Frank Drews manchmal Anfragen von Gerichten. Kürzlich wurde er vom Sozialgericht Duisburg beauftragt, im Rahmen eines Streitfalls einen unbebauten Grundstücksteil zu bewerten. Zusätzlich soll er für das Gerichts als Gutachter einige Beweisfragen beantworten. Der Kläger des Verfahrens bewohnt eine Doppelhaushälfte auf einem langgestreckten Grundstück. Theoretisch ließe sich der hintere Abschnitt, welcher etwa 750 Quadratmeter umfasst, abteilen und wiederum mit einem Wohnhaus bebauen. Dazu müsste man entlang einer Grundstücksseite eine Zufahrt zum hinteren Teil des jetzigen Gartens anlegen. Die strittigen Parteien sind sich aber nicht einig darüber, ob dies möglich ist oder nicht.

 

Verkehrswertgutachten über ein Gartengrundstück für Gericht in Duisburg

Eine Bauvoranfrage, die bereits vor mehr als 10 Jahren dazu gestellt wurde, war damals abgelehnt worden. Begründung: Ein solches Bauvorhaben würde sich nicht in die Eigenart der vorhandenen Umgebung einfügen, zumal auch keines der benachbarten Grundstücke in zweiter Reihe bebaut war. Nun soll der Sachverständige für Immobilienbewertung die Lage noch einmal prüfen, und das Grundstück begutachten. Vor Ort verschafft er sich selbst einen Überblick über die Umgebung und holt bei den Ämtern aktuelle Erkundigungen ein. Dabei stellt er fest, dass sich an der bauplanungsrechtlichen Situation bisher nichts geändert hat. Das Straßenbild mit der Wohnbebauung präsentiert sich harmonisch und in sich geschlossen. In der Gemeinde sind keine Änderungsbestrebungen bekannt.

 

Immobiliengutachter erstellt Verkehrswertgutachten für Teilgrundstück in Duisburg

Eine Wohnbebauung des hinteren Gartengrundstücks schließt der Sachverständige somit aus. Möglich wäre allenfalls eine Verpachtung als Gartenland. Doch dürfte der Interessentenkreis dafür recht klein sein, da die angrenzenden Nachbarn selber sehr große Grundstücke besitzen. Deswegen beurteilt der Sachverständige eine Verpachtung als höchst unwahrscheinlich. Es ließe sich zudem nur eine Pacht von etwas 300 Euro jährlich erzielen. Der Verkauf als Gartenland zu einem Preis von etwa 10Euro/qm dürfte sich ebenfalls als sehr schwierig und zeitaufwändig gestalten. Aus diesen Gründen scheidet auch eine Beleihung des Grundstücks aus. Damit sind nach gründlicher Recherche alle Beweisfragen für das Gerichtsverfahren beantwortet. Die Richter können sich nun für den Fortgang des Prozesses auf die objektiven Aussagen des Sachverständigen Frank Drews verlassen.

 

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