Zwangsversteigerung: Wertgutachten für Dreifamilienhaus in Bochum
Immobilienbewertung für Dreifamilienhaus in Bochum
22.11.2021 in Bochum. Ein Dreifamilienhaus wird zwangsversteigert. Doch bevor das Verfahren los geht, muss ein Verkehrswertgutachten des Hauses erstellt werden. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat deshalb den Auftrag des Amtsgerichts Bochum bekommen, den Verkehrswert des Dreifamilienhauses zu ermitteln. Dazu fordert der zertifizierte Sachverständige zuerst eine Reihe von Unterlagen an, wie zum Beispiel einen Flurkartenauszug, Auskünfte zur Bodenordnung und Wohnungsbindung. Außerdem besorgt er sich verschiedene Informationen aus der Bauakte. Nachdem alle erforderlichen Unterlagen zusammen sind, kann ein Besichtigungstermin anberaumt werden. Bei dem Ortstermin verschafft sich der unabhängige Sachverständige einen Eindruck vom Zustand des Hauses und von dessen Umgebung. Das Dreifamilienhaus liegt in einer mäßig befahrenen Straße in der Nähe der Autobahn.
Verkehrswertgutachten für Zwangsversteigerung eines Dreifamilienhauses in Bochum
Im Garten ist die Lärmbelästigung sehr deutlich, im Haus jedoch nur wenig zu hören. Ringsherum herrscht aufgelockerte Bebauung vor, Mehrfamilienhäuser mit zwei und höchstens drei Stockwerken bestimmen das Bild. Das Dreifamilienhaus, welches versteigert werden soll, wurde 1922 gebaut und wirkt von außen gepflegt. Mit dem scharfen Auge eines Sachverständigen kann Frank Drews jedoch bereits von außen einen Wasserschaden an der Fassade ausmachen. Bei der Innenbesichtigung bestätigt sich der Verdacht: Die Tapete des Zimmers zeigt an dieser Stelle ganz deutliche Wasserflecken.
Immobiliengutachter bewertet Dreifamilienhaus in Bochum für Zwangsversteigerungsverfahren
Auf jedem Stockwerk befindet sich eine Wohnung; Insgesamt beträgt die Wohnfläche des Dreifamilienhauses 190 Quadratmeter. 80 Quadratmeter entfallen auf die Erdgeschosswohnung, welche vom Schuldner selbst bewohnt wird. Von der Küche her kann dieser auf eine erhöht gebaute Terrasse gelangen. Unter der Terrasse befinden sich noch ein Zimmer, eine Küche und ein voll eingerichtetes Bad. Laut Bauakte wurden diese Souterrainräume aber nur als Abstellräume genehmigt und können daher nicht offiziell zur Wohnfläche mit dazu gerechnet werden. Der Sachverständige notiert all diese Besonderheiten und lässt sie in das Verkehrswertgutachten einfließen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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