Verkehrswert oder Marktwert in der Immobilienbewertung
Verkehrswert von Immobilien und Grundstücken für die Immobilienbewertung
Der Begriff Verkehrswert wird häufig in der Immobilienbewertung verwendet und ist in Paragraph 194 des Baugesetzbuches (BauGB) zu finden: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Eine für Laien verständlichere und kürzere Definition lautet: der Verkehrswert (Marktwert) stellt den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall für den Wertermittlungsgegenstand dar.
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