Bauland oder Parkanlage? Wertgutachten für unbebautes Grundstück in Kiel
Immobiliengutachter bewertet unbebautes Grundstück in Kiel
31.7.2023 in Kiel. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittelt Frank Drews normalerweise den Verkehrswert von Ein- und Mehrfamilienhäusern oder von Gewerbeimmobilien. Manchmal muss er aber auch Verkehrswertgutachten für unbebaute Grundstücke erstellen. So auch heute: Vor dem Amtsgericht wird demnächst ein unbebautes Flurstück versteigert. Doch zuvor soll der unabhängige Sachverständige Frank Drews den Verkehrswert der Fläche bestimmen. Zu diesem Zweck muss er sämtliche Informationen über das Flurstück einholen und auswerten. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Bebauungsplan. In einem Vertrag von 1960 wurde für das Flurstück ein Erbbaurecht vergeben.
Verkehrswertgutachten für unbebautes Grundstück in Kiel
Vorgesehen war eine Bebauung durch Eigenheime und Mietshäuser. Allerdings ist das Grundstück bis heute unbebaut geblieben und mittlerweile mit Büschen und Bäumen bewachsen. Ob der ursprünglich vereinbarte Erbbauzins angepasst wurde, ist nicht bekannt. Von Seiten der Stadt laufen Bemühungen, die Fläche im Rahmen der Bauleitplanung in eine Grünfläche beziehungsweise Parkanlage umzuwidmen. Eine Bauvoranfrage wurde Anfang des Jahres deshalb um zwölf Monate zurückgestellt. Zurzeit ist die Lage unklar. Es existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan, aber auch keine Veränderungssperre für das Plangebiet.
Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für unbebaute Fläche in Kiel
Je nach Situation des Baurechts müsste der Sachverständige Frank Drews ganz unterschiedliche Bewertungsansätze vornehmen: Für die Kategorie „baureifes Land“ wäre der Vergleichskaufpreis etwa 150 mal so hoch wie für eine Parkanlage. Ein potenzieller Käufer des Grundstücks könnte sich bei der Abgabe eines Kaufangebots eigentlich nur spekulativ verhalten. Fraglich ist auch, ob eine Parkanlage bzw. forstwirtschaftliche Fläche auf dem Grundstücksmarkt überhaupt handelbar wäre. Bei der Verkehrswertermittlung ist also der Unsicherheit der baurechtlichen Situation Rechnung zu tragen. Für das Amtsgericht gibt der Sachverständige daher beide Werte an: den Verkehrswert als forstwirtschaftliche Fläche und den Verkehrswert als baureifes Land.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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