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Erbbaurecht: Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Ahaus

Immobilienbewertung für Einfamilienhaus in Ahaus

Immobiliengutachten für Einfamilienhaus im Erbbaurecht in Ahaus

12.11.2021 in Ahaus. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung hat aktuell ein Einfamilienhaus zu bewerten. Das Haus wurde 1983 im Erbbaurecht gebaut und soll demnächst verkauft werden. Beim Erbbaurecht erwirbt der Käufer nicht das Grundstück, sondern nur das Recht, auf dem Grundstück zu bauen. Dieses Recht kann mitsamt dem dort errichteten Haus wieder weiter verkauft werden. Da es für die jetzigen Eigentümer schwer einzuschätzen ist, wie sich ein länger bestehendes Erbbaurecht auf den Kaufpreis auswirkt, und sie somit nicht wissen, welcher Preis für die Immobilie gerechtfertigt wäre, haben sie den Immobiliengutachter Frank Drews zu Rate gezogen. Er soll – korrekt ausgedrückt – den aktuellen Verkehrswert des Erbbaurechts ermitteln, welches mit dem Einfamilienhaus bebaut wurde.

 

Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für Einfamilienhaus in Ahaus

Bei der Immobilie handelt es sich um ein voll unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienhaus, dessen Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wurde. Es ist ein Massivbau mit verklinkerter Fassade. Das Einfamilienhaus steht frei und die Wohnfläche beträgt 125 Quadratmeter. Die Böden sind größtenteils mit Fliesen oder Kleinparkett belegt. Im Erdgeschoss gibt es eine Fußbodenheizung, im Obergeschoss Flachheizkörper. Die Ausstattung des Badezimmers ist gut und von der Ausführung her auch noch zeitgemäß. Nur das Dachflächenfenster im Bad müsste erneuert werden. Die Feuchtigkeit hat dem Holzrahmen im Laufe von fast 40 Jahren arg zugesetzt. 

 

Wertgutachten eines Einfamilienhauses im Erbbaurecht in Ahaus

Ansonsten ist das Einfamilienhaus in einem guten Zustand. Der Sachverständige Frank Drews kann keine wesentlichen Schäden oder Baumängel erkennen. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins betrug in den 80er Jahren 448 Euro im Jahr, was damals 3% des Bodenwertes entsprach. Das letzte Mal wurde der Wert im Jahre 2016 angepasst. Da betrug er bereits 870 Euro. Ein Beispiel, dass der Erbbauzins im Laufe der Zeit – wie fast alle Preise - ansteigt. Dafür zahlt man beim Kauf eines Hauses im Erbbaurecht zunächst einmal deutlich weniger als für ein gleichwertiges anderes Haus. Wieviel das ist, und wie hoch die Kaufpreisspanne sein mag, kann der Sachverständige für Immobilienbewertung gut ermitteln, indem er in seinem Verkehrsgutachten zwei verschiedene Berechnungsmethoden anwendet. Der Auftraggeber erhält damit ein objektives Bild seines Einfamilienhauses und weiß anschließend dank des Gutachtens auch, wie er den Kaufpreis ansetzen soll.

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

  • Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
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Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen

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