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Erbengemeinschaft verkauft Mehrfamilienhaus: Gutachten in Siegburg gefragt!

Immobilienbewertung für Mehrfamilienhaus  in Siegburg

Sachverständiger bewertet Mehrfamilienhaus in Siegburg

Anfang August in Siegburg. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung fährt heute bis nach Siegburg. Dort trifft er sich mit den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen. Deswegen soll der unabhängige Sachverständige den Verkehrswert des Hauses zuvor bestimmen. Wie hilfreich das ist, zeigt sich bereits schon vor Besichtigung der Immobilie, die eigentlich in zwei Bauetappen erstellt wurde. 1956 wurde das Mehrfamilienhaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Keller erstellt. Mitte der 70er Jahre wurde die Immobilie um das zweite Obergeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss erweitert. Somit muss der Sachverständige für die nachfolgenden Berechnungen das Baujahr auf 1966 mitteln.

 

Verkehrswertgutachten für Mehrfamilienhaus in Siegburg

Bei der Besichtigung stellt sich heraus, dass alle fünf Wohneinheiten ziemlich verwohnt sind. Innerhalb der letzten 15 Jahre wurden zwar nacheinander in den Wohnungen die Fenster ausgewechselt, aber sonst ist der Zustand der Immobilie insgesamt relativ schlecht. Das gilt auch für das Treppenhaus, bei dem das Geländer erneuert werden sollte und für die renovierungsbedürftige Fassade. Lediglich die Elektrounterverteilung ist auf dem neuesten Stand, und im Dachgeschoss wurde jüngst eine Gastherme installiert. Dass das Kellergeschoss als Wohnung vermietet ist, erscheint dem Immobiliengutachter Frank Drews etwas suspekt, da die Kellerfenster hinter Lichtschächten verborgen sind und höchstens durch die Eingangstür etwas Tageslicht eindringen kann.

 

Immobilienbewertung eines Mehrfamilienhauses in Siegburg

Die größte Überraschung entdeckt der Sachverständige jedoch, als er die angeforderten Pläne studiert: Denn der Bebauungsplan sieht für das Bewertungsobjekt gar keine überbaubare Fläche vor. Bei dem Grundstück handelt es sich somit gar nicht um Bauland. Vorgesehen war eigentlich ein Sichtdreieck, bei dem Anpflanzungen, Zäune und Mauern nur bis zu einer Höhe von 80 Zentimetern errichtet werden dürfen. Ein Schock für die Erbengemeinschaft! Nach weiteren Erkundigungen und einiger Korrespondenz kann der Sachverständige jedoch Entwarnung geben: Es ist davon auszugehen, dass das vorhandene Wohngebäude Bestandsschutz genießt und somit erhalten bleiben kann. Sollte sich die Erbengemeinschaft oder ein nachfolgender Eigentümer jedoch zu einem Abriss entschließen, dürfte nach dem jetzigen Bebauungsplan kein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Wie wichtig es ist, einen zertifizierten Sachverständigen wie Frank Drews einzuschalten, hat sich in bei diesem Mehrfamilienhaus in Siegburg wieder einmal deutlich gezeigt: Für die Erbengemeinschaft hat sich durch sein professionelles Vorgehen viel geklärt. Weitere böse Überraschungen und Streitigkeiten konnten auf diese Weise vermieden werden.

 

Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:

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