Grundstücksnutzung möglich? Wertgutachten für unbebautes Flurstück in Arnsberg
Sachverständiger erstellt Verkehrswertgutachten für unbebautes Grundstück in Arnsberg
8.1.2024 in Bochum. Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erhält Frank Drews meistens Aufträge, um Wohnhäuser, Büros oder andere Gewerbeimmobilien zu bewerten. Manchmal muss er aber auch den Verkehrswert von unbebauten Grundstücken bestimmen. Heute zum Beispiel soll er ein Verkehrswertgutachten für zwei unbebaute Flächen anfertigen. Die beiden Flurstücke liegen direkt nebeneinander. Bei dem kleineren Flurstück handelt es sich um eine sogenannte Arrondierungsfläche, die sich als schmaler, spitz zulaufender Streifen an das größere Grundstück schmiegt und lediglich zu dessen Begradigung dient. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 3500 Quadratmetern.
Immobiliengutachter bestimmt Verkehrswert eines unbebauten Grundstücks in Arnsberg
Das Grundstück ist durch die Begradigung fast rechteckig und liegt in einem Gewerbegebiet an einer mäßig befahrenen Straße. Im regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche zur gewerblichen und industriellen Nutzung, beziehungsweise als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Zur rückseitigen Längsseite fällt das Gelände als Böschung ab und wird durch eine vierspurige, stark befahrene Schnellstraße begrenzt. Es liegen bereits Pläne vor, diese Straße noch besser auszubauen. Dies hätte natürlich Auswirkungen auf den Wert des Flurstücks. Als der Immobiliengutachter Frank Drews sich das Grundstück vor Ort ansehen will, muss er feststellen, dass es vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist, so dass eine Begehung nicht ganz einfach ist.
Verkehrswertgutachten für unbebautes Grundstück in Arnsberg
Ob das Grundstück ohne weiteres bebaut werden kann, erscheint fraglich: Laut Auskünften des Umweltamtes liegt es über ehemaligen Zechengebieten. Es ist mit Auffüllungen im Erdboden zu rechnen, über deren Zusammensetzung und Tiefe keine Angaben vorliegen. Außerdem waren in einer früheren Luftbildauswertung Bombentrichter verzeichnet. Bei Erdarbeiten, welche für eine Bebauung zwangsläufig notwendig wären, müsste bei jeder Auffälligkeit das Umwelt- und Grünflächenamt unterrichtet werden. Wie wichtig es ist, dass Frank Drews für jedes Verkehrswertgutachten alle notwendigen Auskünfte bei den verschiedenen Ämtern einholt, hat sich wieder einmal mehr gezeigt.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen
Tel. 0234 9731350
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