Sonderimmobilie: Wertgutachten für ein Schwimmbad im Ruhrgebiet
Sachverständiger bewertet Sonderimmobilie im Ruhrgebiet
13.3.2020, mitten im Ruhrgebiet: Lohnt sich ein Schwimmbad für die Stadt, oder nicht? Wie oft wird es frequentiert und wie teuer ist der Unterhalt? Viele verschuldete Städte des Ruhrgebiets schließen ihre Schwimmbäder, Museen und andere öffentliche Einrichtungen, wenn sie rote Zahlen schreiben. So musste auch dieses Schwimmbad seinen Betrieb einstellen. Was aber soll mit dem Gebäude geschehen? Bleibt nur der Abriss? Oder kann das Gebäude anderweitig genutzt werden? Würde sich eventuell sogar ein Umbau lohnen?
Schwimmbad im Ruhrgebiet: Wertgutachten gefragt!
Um diese Fragen zu beantworten, ist ein Wertgutachten des bestehenden Grundstücks – samt des Gebäudes – nötig. Deswegen wurde Frank Drews gerufen, der Sachverständige für Immobilienbewertung. Er erstellt nicht nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser Wertgutachten, sondern auch für sogenannte Sonderimmobilien, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schwimmbäder, oder Kirchengebäude. „Bei diesem Grundstück berechnet sich der Wert - grob gesagt – aus dem Bodenwert abzüglich der Freilegungskosten“, so der Sachverständige, und weiter: „ Laut Bauplan wäre eine mehrgeschossige Wohnbebauung möglich“.
Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt Gutachten für Schwimmbad
Hierfür müsste man das Grundstück aufteilen und eventuell noch Stichstraßen bauen. Auch würde der eine oder andere Baum den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. All dies wird im unabhängigen Wertgutachten erläutert und zueinander in Bezug gebracht. Eine gute Grundlage für die Stadtverantwortlichen, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Wertgutachten für Immobilien in ganz Nordrhein-Westfalen, Tel. 0234 9731350
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