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Streitfall vor Gericht in Duisburg: Wertgutachten für unbebautes Teilgrundstück

Immobilienbewertung für für unbebautes Teilgrundstück in Duisburg

Sachverständiger erstellt Wertgutachten für Garten in Duisburg

15.5.2020 in Duisburg. Frank Drews, der Sachverständige für Immobilienbewertung, hat es heute mit einem ungewöhnlichen Fall zu tun: In einem Streit vor dem Sozialgericht Duisburg geht es darum, ob der Kläger den hinteren unbebauten Teil seines Wohngrundstücks als Bauland nutzen oder verkaufen könnte. Als unabhängiger und vor Gericht zugelassener Sachverständiger für Immobilienbewertung ist Frank Drews vom Gericht beauftragt worden, den Verkehrswert des Grundstückteils zu bestimmen. Auch soll er zu verschiedenen Beweisfragen in seinem Gutachten Stellung nehmen. So soll er abklären, ob sich der Garten möglicherweise anders wirtschaftlich nutzen ließe, ob er beliehen oder verpachtet werden könnte. Als der Sachverständige zum vereinbarten Termin erscheint, ist niemand zu Hause. Zum Glück ist es zur Beantwortung der gestellten Fragen ausreichend, das Grundstück von außen einzusehen.

 

Gerichtsgutachten: Immobiliengutachter bewertet unbebauten Grundstücksteil in Duisburg

Da das Wohngrundstück recht groß ist, könnte man die hintere unbebaute Fläche ohne weiteres als Bauland abteilen. Allerdings ergeben die Erkundigungen des Sachverständigen, dass bereits vor 17 Jahren eine entsprechende Bauvoranfrage vom Bauamt der Stadt Duisburg negativ beschieden wurde, da sich ein Haus im hinteren Grundstücksteil nicht in die Umgebung der Nachbargärten einfügen würde. An dieser Einschätzung des Bauamtes hat sich bis heute nichts geändert, insofern fällt die wohnbauliche Nutzung, sicher die wirtschaftlich rentabelste Verwertung des Grundstücks, aus.

Wertgutachten für das Gericht: Sachverständiger bewertet Gartenland in Duisburg

 "Denkbar wäre noch die Vermarktung als Hausgarten. Da aber die angrenzenden Gärten ebenfalls sehr groß sind, dürfte die Bereitschaft in der Nachbarschaft, zusätzliches hausnahes Gartenland zu erwerben, gering sein," urteilt der Immobiliengutachter Frank Drews. Im Gutachten erörtert er noch die die Möglichkeit, unbeteiligten Dritten die Fläche als Gartenland zu verpachten oder zu vermieten. Mit 250 Euro Pacht jährlich für einen vergleichbaren Schrebergarten in Duisburg, ist diese Möglichkeit jedoch nicht gerade lukrativ. Und auch bei Verkauf als Gartenland kommt er auf einen Wert von maximal 10 Euro pro Quadratmeter. "In meiner ganzen Praxis als Sachverständiger ist mir kein einziger Fall begegnet, in dem ein Teil eines Baugrundstücks als Gartenland verkauft wurde," meint Frank Drews. Insofern schätzt er diese Möglichkeit sowie die Möglichkeit einer Beleihung als äußerst schwierig und auch relativ unwahrscheinlich ein.

 

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