Wohnungsrecht bei einem Einfamilienhaus im Münsterland
Wertgutachten für ein Einfamilienhaus im Münsterland
7.1.2020: Heute fährt der Immobiliengutachter Frank Drews zu einem Einfamilienhaus ins Münsterland. Das Haus soll verkauft werden und Dipl.-Ing. Frank Drews hat die Aufgabe, den Verkehrswert zu bestimmen. Es handelt sich um ein freistehendes Haus auf einem Grundstück von mehr als 800 Quadratmetern. Die Wohnfläche beträgt 150 qm und das Haus verfügt über eine schöne Terrasse sowie über einen Balkon. Hinzu kommen eine Garage und mehrere große Keller. Das Haus wurde in den 80er Jahren erbaut und verfügt über eine Ausstattung auf mittlerem Niveau.
Wohnungsrecht bei einem Einfamilienhaus in Münster
Bei diesem Verkehrswertgutachten muss der Sachverständige Frank Drews eine Besonderheit berücksichtigen: Das Haus im Münsterland ist mit einem Wohnungsrecht belastet. Das heißt in diesem Fall, dass der jetzige Bewohner des Hauses ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Der neue Käufer des Hauses kann erst einziehen, wenn die Lebenszeit des jetzigen Bewohners abgelaufen ist. Im Gutachten wirkt sich dieser Umstand stark wertmindernd aus. Befindet sich der Hauseigentümer in einem finanziellen Engpass, ist es für ihn eine eine gute Möglichkeit, ohne persönlichen Auszug das Hauseigentum zu verkaufen. Für den Käufer wiederum bietet sich die Möglichkeit, durch den deutlich wertmindernden Umstand ein Haus zu einem günstigen Preis zu erwerben, zum Beispiel als Kapitalanlage oder wenn in späteren Jahren mehr Platz wegen Familiengründung benötigt wird.
Dipl.-Ing. Frank Drews erstellt Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien zu unterschiedlichen Anlässen:
- Steuerrecht, betriebliche Entnahme, Erbschaft
- Versteigerung
- Kauf, Verkauf
- Gerichtliche Verfahren
- Nachlassregelungen, etc.
- Gutachten für Betreuungsgericht
Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Frank Drews für Immobilien im Münsterland und im Ruhrgebiet, Tel. 0234 9731350
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